Pflegedienstleitung Die Pflegedienstleitung hat im Rahmen der Vorgaben und Delegation durch den Vorstand insbesondere folgende Aufgaben:
- Koordination der Zusammenarbeit des Pflege- und Funktionsdienstes, zusammen mit den jeweiligen stellvertretenden Pflegedienstleitungen vor Ort, innerhalb jedes Krankenhauses sowie zwischen den Krankenhäusern (z. B. Personalpool)
- Aufstellung, Überwachung und Anpassung der Dienst- und Urlaubspläne
- Entwicklung, Einführung und Anpassung von neuen Organisations-, Dienst- und Arbeitszeitmodellen
- Optimierung der Zusammenarbeit mit den anderen Diensten der Krankenhäuser,
- Fach- und Dienstaufsicht sowie Weisungsbefugnis gegenüber dem der Pflegedienstleitung unterstellten Personal, soweit die ärztliche Fachkompetenz nicht berührt wird
- Förderung des Dienstleistungs- und Servicecharakters und der Patientenzuwendung, Festlegen von pflegerischen Standards und Qualitätssicherung in der Pflege
- Überwachung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der pflegerischen Versorgung, Aufbau und Durchführung eines Pflegecontrolling
- Verantwortung für das interne Budget in der Pflege
- Vorschlagsrecht und Mitwirkung bei der Personalbedarfsplanung und einer bedarfsorientierten Personalentwicklung und -auswahl für den Pflege- und Funktionsdienst
- Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung in der Pflege
- Sicherstellung einer qualifizierten und gesetzeskonformen Ausbildung der PflegeschülerIinnen in Zusammenarbeit mit der Leitung der Krankenpflegeschule
Die Pflegedienstleitung ist Mitglied des Direktoriums des Kommunalunternehmens und der Krankenhausleitungen.
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